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Alles Wichtige über den Nachlass

McMakler zeigt Ihnen, wie Sie den Nachlass zu Lebzeiten regeln, was alles zum Nachlass gehört und welche Rechte die Erben haben.

Der Tod eines geliebten, nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schicksalsschlag. Umso wichtiger ist es, dass die Zeit danach nicht noch zusätzlich durch Probleme bei der Verteilung des Nachlasses erschwert wird. Im besten Fall wurde der Nachlass schon zu Lebzeiten geregelt. Was alles zum Nachlass gehört, wie Sie den Nachlass zu Lebzeiten regeln und welche Rechte und Pflichten die Erben haben, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was bedeutet Nachlass und was gehört zum Nachlass?

Der Nachlass umfasst den Besitz einer Person, den diese im Todesfall hinterlässt. Dazu zählen Vermögenswerte wie Aktien und Immobilien, aber auch der gesamte private Besitz und persönliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Schmuck gehören zum Nachlass. Neben den Vermögenswerten und privaten Gegenständen können auch Social-Media-Konten und E-Mail Konten von der verstorbenen Person in Form eines digitalen Nachlasses hinterlassen werden. Auch Kryptowährungen oder gespeicherte Daten wie Fotos, Dokumente und Medien zählen zum digitalen Nachlass. Darüber hinaus gehen auch alle Verpflichtungen und Schulden des Erblassers auf die Erben über und zählen damit ebenfalls zum Nachlass.

Nicht zum Nachlass einer verstorbenen Person gehören allerdings Vorerbschaftsrechte, Renten- und Unterhaltsansprüche sowie Immobilien mit Nießbrauch- oder Wohnrecht.

Was ist der Unterschied zwischen Nachlass und Erbe?

Häufig werden die Begriffe Nachlass und Erbe oder Erbschaft heute synonym verwendet. Streng genommen handelt es sich allerdings bei einem Erbe oder einer Erbschaft nur um einen Teil des Nachlasses. In den meisten Fällen erhält nämlich nicht nur ein Erbe den gesamten Nachlass. Vom Nachlass spricht man daher in der Regel, wenn es um das gesamte Vermögen geht, das die Erben erhalten. Die Bezeichnung Erbschaft wird hingegen vor allem genutzt, wenn es um die rechtliche Stellung der Erben geht.

Wie wird der Nachlass eines Verstorbenen geregelt?

In Deutschland sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln. Sollten keine entsprechenden, individuellen Regelungen erfolgt sein, greift in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass wird dann je nach Verwandtschaftsgrad unter den Angehörigen des Erblassers aufgeteilt. In der gesetzlichen Erbfolge ist festgelegt, wer Anspruch auf Teile des Nachlasses hat. Diese richtet sich nach der Blutsverwandtschaft. Ehepartner haben bei der gesetzlichen Erbfolge zudem eine Sonderstellung. Die gesetzliche Erbfolge teilt sich in fünf Stufen auf. An erster Stelle stehen die eigenen Kinder sowie die Enkelkinder. Ehepartner haben eine Sonderstellung und tauchen in den fünf Stufen der gesetzlichen Erbfolge gar nicht auf. Das liegt daran, dass Ehepartner grundsätzlich zuerst berücksichtigt werden und Anspruch auf mindestens ein Viertel der Erbschaft haben.

Die gesetzliche Erbfolge ist in fünf Ordnungen aufgeteilt. Ehepartner nehmen eine Sonderstellung ein.

Wie wird der Wert des Nachlasses ermittelt?

Der oder die Haupterben sind nach dem Todesfall eines Angehörigen dazu verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. In diesem wird der Nachlass schriftlich erfasst. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände des Erblassers, wie das Bankguthaben, Bargeld, Aktien, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Sammlungen und weitere persönliche Gegenstände, wie die Einrichtung des Hauses. Dieses Nachlassverzeichnis dient außerdem als Grundlage für die Bewertung des Nachlasses. Der sogenannte Nachlasswert wird anhand des Vermögens des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes ermittelt. Die Berechnung des Nachlasswertes ist von besonderer Wichtigkeit, da sich aus diesem Wert die Erbschaftssteuer und die Pflichtanteile am Nachlass ermitteln lassen. Anhand des Nachlassverzeichnisses wird die Summe des Vermögens ermittelt. Sind besondere Wertgegenstände oder Sammlungen Teil des Nachlasses, kann ein Gutachter bei der Wertermittlung behilflich sein. Nach Abzug der Verbindlichkeiten des Erblassers ergibt sich der Nachlasswert.

Welche Rechte und Pflichten haben die Erben?

Wenn Sie erben, dann erben Sie auch die Schulden des Verstorbenen und haften für diese zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Die gute Nachricht ist, dass für Sie keine Pflicht besteht, das Erbe in solch einem Fall anzunehmen. Sollte dies der Fall sein, ist es erforderlich, das Erbe innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme vom Erbfall auszuschlagen. Da die Erbschaft mit allen Verbindlichkeiten anschließend an die nächste Person in der Erbfolge weitergegeben wird, müssen Eltern die Erbschaft ggf. auch für ihre noch minderjährigen Kinder ausschlagen. Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, bedeutet dies allerdings auch, dass Sie keinen Anspruch mehr auf einen Teil des Nachlasses oder den Pflichtteil haben.

Das Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist der wichtigste Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Erbschaft. Beim zuständigen Nachlassgericht können Sie einen Erbschein beantragen, ein Erbe ausschlagen, ein Testament verwahren oder eröffnen.

Eine Alternative zum Ausschlagen des Erbes ist die Nachlassverwaltung. Diese können Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Ein Nachlassverwalter prüft dann, was im Nachlass an Vermögen und Schulden vorhanden ist. Zudem schränken Sie damit die Haftung ein. Sie haften in diesem Fall nicht mehr mit Ihrem privaten Vermögen. Stattdessen werden die Schulden des Erblassers mit dem vorhandenen Vermögen getilgt.

Wie wird der Nachlass zu Lebzeiten geregelt?

Möchte der Erblasser sichergehen, dass im Falle des Todes, bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte aus dem Nachlass an bestimmte Personen übergehen, sollte dies unbedingt schon zu Lebzeiten über ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Andernfalls wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt und nur Blutsverwandte sowie der Ehepartner erhalten etwas vom Nachlass. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie selbst bestimmen, wer nach dem Tod Ihren Nachlass erhalten soll. Diese Bestimmungen gelten allerdings im Rahmen der Testierfreiheit.

Testierfreiheit

Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht eines Erblassers, von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst über die Aufteilung des Nachlasses zu entscheiden. Der Erblasser kann nach der Testierfreiheit bestimmte Personen aus der gesetzlich geregelten Erbfolge ausschließen. Beschränkt ist die Testierfreiheit durch einen Pflichtteil. Werden Kinder oder der Ehepartner in einem Testament vom Erbe ausgeschlossen, erhalten diese trotzdem einen bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Anteil am Nachlass.

Testament

Das Testament ist die gängigste Form, den letzten Willen zu verschriftlichen. In diesem kann der Erblasser die Erben benennen und gesetzliche Erben enterben. Zudem kann der Erblasser auch über einzelne Vermögens- oder private Gegenstände entscheiden oder die Aufteilung des Erbes niederschreiben. Wichtig ist nur, dass das Testament selbst geschrieben und unterschrieben oder vor einem Notar erstellt wurde. In der Regel lohnt sich das Erstellen eines notariellen Testaments, um Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden. Das sogenannte öffentliche Testament, das vor dem Notar abgegeben wurde, wird anschließend in amtliche Verwahrung gegeben und kann so, anders als das private Testament, nicht abhandenkommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln: das Testament und den Erbvertrag.

Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag können Sie noch zu Lebzeiten verbindlich bestimmen, was nach dem Tod mit Ihrem Vermögen passiert. Ein Erbvertrag kann im Gegensatz zum Testament nicht selbst verfasst werden und bedarf mindestens zweier Vertragsparteien. Der Erbvertrag muss im Beisein beider Vertragsparteien notariell beurkundet werden. Zudem kann ein Erbvertrag nicht widerrufen oder einseitig geändert werden. Testamente, die dem Erbvertrag widersprechen, sind außerdem nicht wirksam.

Wer bekommt den Nachlass, wenn es keine Erben gibt?

Kann kein Erbe ermittelt werden, ist kein Testament vorhanden oder haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen, da der Erblasser überschuldet war, so geht der Nachlass an den Staat. Genauer genommen bekommt dann das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat, den Nachlass. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um überschuldete Nachlässe, für die dann ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden muss.

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