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Gefährdungshaftung für Eigentümer einfach erklärt

Gefährdungshaftung im ImmobilienbereichEine Gefährdungshaftung ist ein juristisches Prinzip und eine Erweiterung des Schadenersatzrechts, dem Eigentümer unterliegen können. Als Eigentümer haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Sie Dritten auf Ihrem Grund und Boden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen zufügen. Im Sinne einer Gefährdungshaftung können Sie allerdings ebenso indirekt und ohne Ihr unmittelbares Verschulden belangt werden, sobald Dritten oder deren Besitz auf Ihrem Grundstück etwas passiert. Das ist oft dann der Fall, wenn sich die Schäden auf eine fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung Ihrer Immobilie zurückführen lassen.

Gefährdungshaftung-Beispiele: Wann liegt eine Gefährdungshaftung vor?

Das Prinzip der Gefährdungshaftung ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Für den Immobilienbereich relevant sind je nach juristischem Einzelfall diverse Einzelnormen. Hierbei gilt grundsätzlich: Als Eigentümer oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind Sie stets für alle Gefahren verantwortlich, die von Ihrem Grundstück oder den sich darauf befindlichen Gebäuden ausgehen – ganz gleich, ob Sie sich aller möglichen Risiken bewusst sind und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten oder nicht. Dies trifft insbesondere auf sogenannte erlaubte Gefahren zu, die beim Bau und der Unterhaltung einer Immobilie zwangsläufig auftreten.

  • Das kann beispielsweise der Betrieb eines Öltanks auf dem Gelände sein, bei dem das Risiko besteht, dass dieser durch undichte Verschlüsse ausläuft und das Grundwasser verunreinigt. In diesem Fall haften Sie als Eigentümer nach dem Grundsatz der Gefährdungshaftung (sowie nach § 22 WHG und § 1 UmweltHG) für die Umweltauswirkungen.

  • Eine Schadensersatzpflicht im Sinne der Gefährdungshaftung tritt beispielsweise ebenso auf, wenn durch defekte Gas- oder Stromleitungen auf Ihrem Grundstück außerhalb von Gebäuden Dritte zu Schaden kommen (– sowie nach § 2 HaftPflG).

  • Eine Gefährdungshaftung kann unter Umständen sogar dann vorliegen, wenn Schäden durch beauftragte Handwerker bei Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten verursacht wurden. Dies kann beispielsweise bei Bränden in Nachbargebäuden der Fall sein, die durch unsachgemäße Leitungsarbeiten entstehen.

Gefährdungshaftung – ein wichtiges Thema für den Versicherungsschutz rund um Ihre Immobilie

Als Eigentümer sichern Sie sich mit der richtigen Police vor einer Gefährdungshaftung ab. Wie bei vielen anderen juristischen Begriffen hängt es vom Einzelfall und den Abwägungsentscheidungen ab, wann eine Schadensersatzpflicht im Sinne einer Gefährdungshaftung vorliegt. Sie entfällt beispielsweise unter anderem, wenn der Schaden auf das Einwirken sogenannter höherer Gewalt zurückzuführen ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Schäden durch Blitzeinschläge handeln. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie als Eigentümer eine private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Entsprechende Policen können im Falle einer Gefährdungshaftung schützen.

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