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Eigennutzung: Die eigene Immobilie bewohnen

Die Eigennutzung Ihrer Kaufimmobilie schenkt das Gefühl eines echten Zuhauses.Ob Eigentumswohnung oder Haus: Der Besitz einer eigenen Immobilie steht hoch im Kurs, wenn es um die eigene Altersvorsorge geht. Statt Miete zu bezahlen, gilt der Kauf einer Immobilie als sichere Geldanlageform für die Zukunft. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Eigennutzung einer Immobilie beachten sollten.

Was ist eine Eigennutzung?

Als Eigennutzung wird die Nutzung einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken bezeichnet. Das bedeutet, der Haus- oder Wohnungseigentümer bewohnt seine Immobilie selbst. Nutzt der Eigentümer die Immobilie zu gewerblichen Zwecken oder vermietet diese an Dritte, liegt keine Eigennutzung vor.

Welche Vorteile hat die Eigennutzung einer Immobilie?

Wer den Wunsch hegt, eine Immobilie zu kaufen, der möchte diese oftmals selbst bewohnen. Denn die Selbstnutzung einer Immobilie bringt einige positive Aspekte mit sich:

  • Sicherheit: Nicht nur stellt das Immobilieneigentum eine Absicherung für die Zukunft dar, es bietet überdies Schutz vor einer möglichen Kündigung, wie sie beim Bewohnen einer Mietimmobilie eintreten kann.

  • Sparen von Mietkosten: Vor allem in Großstädten wie Berlin steigen die Mietkosten immer weiter an. Dieser Umstand gilt oftmals als Hauptargument für das Erstehen einer Immobilie, um diese für sich selbst zu nutzen.

  • Gestalterische Freiheit: Im Gegensatz zu einer gemieteten Immobilie können Sie Ihre Eigentumswohnung bei Eigennutzung so gestalten wie Sie möchten. Auch Sanierungen und Modernisierungen erfolgen nach Ihrem Geschmack.

Bei Eigennutzung können Sie Ihre Immobilie gestalten, wie Sie es möchten.

Finanzierung einer Immobilie zur Eigennutzung

Bei der Immobilienfinanzierung spielt die zukünftige Nutzungsart der Immobile eine Rolle. Kreditnehmer, die eine Immobilie zur Eigennutzung finanzieren möchten, haben verschiedene Möglichkeiten, Fördergelder zu beanspruchen. So bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen lediglich für Kreditnehmer an, die zur Eigennutzung eine Immobilie bauen oder kaufen möchten.

Übrigens:

Bis zum Jahr 2006 erhielten Eigennutzer einer Immobilie zudem eine sogenannte Eigenheimzulage. Durch diese förderte der Staat den Bau oder Kauf einer Immobilie, wenn diese vom Eigentümer bewohnt wurde.

Ebenso gebunden an die Eigennutzung ist das sogenannte Wohnriester-Darlehen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung durch die Eigenheimrente. Der Bund fördert die Altersvorsorge aufgrund der Aussicht des Eigenutzers auf mietfreies Wohnen im Alter. Bedingung für diese Art der Unterstützung ist die vollständige Tilgung des Darlehens bis zum Renteneintritt.

Wer eine Immobilie zur Eigennutzung finanzieren möchte, profitiert nicht selten von günstigeren Angeboten zur Baufinanzierung. Gegenüber Bauherren oder Käufern, die eine Immobilie zu gewerblichem Zwecke oder als Geldanlage nutzen möchten, werden oftmals höhere Maßstäbe an die Bonität angelegt.

Gut zu wissen:

Der Nachweis über die Eigennutzung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses muss über die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes erbracht werden. Auf dieser muss die Immobilie als Hauptwohnsitz des Eigentümers vermerkt sein.

Unterschied zwischen Eigennutzung und Eigenbedarf

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können dem Mieter aufgrund von geplanter Eigennutzung kündigen. In diesem Fall liegt ein Eigenbedarf vor. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen jedoch folgende Aspekte erfüllt sein:

  • Der Vermieter muss den Nachweis erbringen, dass er die Wohnung zur Eigennutzung für sich selbst oder einen nahen Verwandten benötigt. Zu den nahen Verwandten zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Nichten und Neffen. In der Kündigung muss ausgeführt werden, wer die Immobilie nutzen wird und aus welchen Gründen.

  • Es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden, wenn der Mieter bis zu fünf Jahren in der Immobilie gelebt hat. Bei einer Wohnhaftigkeit darüber hinaus gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Bei einer Mietdauer ab acht Jahren beläuft sich die Frist sogar auf neun Monate.

  • Bei einer Vortäuschung des Eigenbedarfs – zum Beispiel um das aktuelle Mietverhältnis zu lösen und sofort nachfolgend an eine andere fremde Person zu vermieten – kann der frühere Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei der Finanzierung spielt die Eigennutzung eine Rolle.

Fazit

Eine Eigentumswohnung oder ein Haus in Eigennutzung kann vor allem für Familien langfristig viele Vorteile mit sich bringen. Nicht nur Mietkosten fallen weg, es besteht auch die Sicherheit eines lebenslangen Wohnrechts. Obendrein sind Umbauten bei veränderter Lebenssituation kein Problem. Lediglich die Bau- oder Immobilienfinanzierung sollte gut geplant sein. Mit unserem Baufinanzierungsrechner kalkulieren Sie einfach vorab, wieviel Immobilie Sie sich leisten können.

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