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Baukindergeld 2021: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Baukindergeld wurde im Rahmen der Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen zur Förderung des Baus oder Kaufs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien im September 2018 beschlossen. Nun wurde die Frist für das Baukindergeld bis zum 31.03.2021 verlängert.

Mit dem Baukindergeld soll es Familien erleichtert werden, ein selbstgenutztes Eigenheim zu bauen oder zu kaufen. Pro Kind können die Familien so 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr erhalten. Doch was sind die genauen Voraussetzungen für das Baukindergeld? Wie beantrage ich es? Welche Fristen muss ich beachten? Und wie lange gibt es das Baukindergeld noch? Antworten zu diesen Fragen geben wir Ihnen in diesem Artikel.

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1. Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher finanzieller Zuschuss zur Förderung des Immobilienbaus oder -kaufs für den Eigenbedarf von Familien. Es wurde auf dem Wohngipfel im Jahr 2018 von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der allgemeinen Wohnraumoffensive beschlossen.


2. Was sind die Voraussetzungen für das Baukindergeld? Wer bekommt Baukindergeld?

Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, dürfen Familien nicht mehr als 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verdienen. Diese Obergrenze steigt allerdings um 15.000 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern dürfte demnach bis zu 105.000 Euro brutto im Jahr verdienen, um noch von dem Zuschuss profitieren zu können.

Die Zulage ist für den Erwerb von selbstgenutzten Immobilien gedacht, dabei spielt es keine Rolle, ob die Familie eine Wohnung, ein Reihenhaus oder ein freistehendes Einfamilienhaus erwirbt. Es muss sich jedoch in jedem Fall um einen Ersterwerb handeln.

Eine zwischenzeitlich zur Diskussion stehende Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 120 Quadratmeter hat sich nicht durchgesetzt.

Was sind die Voraussetzungen für das Baukindergeld?

Alle Informationen auf einen Blick

Betrag

1.200 € pro Kind und Jahr

Laufzeit

10 Jahre

Voraussetzung I: Kinder

Kinder dürfen nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben und es muss Kindergeldanspruch bestehen

Voraussetzung II: Einkommen

Max. 75.000 € zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 € pro Kind

Voraussetzung III: Ersterwerb

Nur für den ersten Erwerb einer Immobilie

Voraussetzung IV: Nutzung

Nur für Eigennutzung

Max. Anzahl der Kinder

Keine Begrenzungen bekannt

Max. Größe der Wohnfläche

Es wird keine Wohnflächenbegrenzung geben

Zeitraum der Beantragung

Rückwirkend zum 01.01.2018 bis 31.03.2021 (ab Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021)

3. Bis wann bekommt man Baukindergeld?

Nach einer erfolgreichen und rechtzeitigen Beantragung im Rahmen der Laufzeit erhalten Familien jährlich 1.200 Euro Baukindergeld pro Kind für insgesamt zehn Jahre zur Finanzierung ihrer Immobilie. So kann insgesamt mit einem Zuschuss von 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind gerechnet werden.


4. Bis wann muss ich das Baukindergeld beantragen?

Familien erhalten für den Bau oder Kauf einer Immobilie jährlich 1.200 Euro pro Kind. Die Laufzeit der finanziellen Unterstützung seitens des Staates beläuft sich auf zehn Jahre und kann rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragt werden. Bei Neubauten ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend. Die Frist für den Antrag auf Baukindergeld sollte zunächst bis zum 31.12.2020 gelten, wurde nun jedoch vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bis zum 31.03.2021 verlängert. Diese Verlängerung ist ab Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 gültig.

Wo stelle ich Antrag auf Baukindergeld?


5. Wo stelle ich den Antrag auf Baukindergeld?

Ob für Wohneigentum in Berlin oder andernorts: Der Antrag auf Baukindergeld kann nur über das Zuschuss-Portal der KfW gestellt werden. Für den Antrag auf Baukindergeld benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihre Einkommensteuerbescheide für zwei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung

  • den Grundbuchauszug Ihrer Immobilie in dem Sie als Eigen­tümer oder Mit­eigentümer eingetragen sind.

  • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren (im selben Haushalt lebend und berechtigt für den Bezug von Kindergeld)

  • Ihre Meldebescheinigung im späteren Verlauf

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Bildquellen:
iStockphoto.com: izhairguns
iStockphoto.com: filmfoto
iStockphoto.com: sitthiphong

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